Am 01.01.2022 ist die neue Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BImSchV in Kraft getreten.
Ziel dieser Änderung ist es, gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie z.B. Furane und Dioxine,
im direkten Wohnumfeld zu verringern. Dies wird durch eine Anpassung des §19 erreicht und
durch eine verbesserte Ableitbedingung für Abgase festgelegt.
Was soll damit erreicht werden?
Die Änderung besagt, dass bei neuen Feuerungsanlagen, die Austrittsöffnung erstens näher am
Dachfirst liegen und zweitens mindestens 40cm über dem Dachfirst liegen.
Dadurch soll erreicht werden, dass die Abgase außerhalb der so genannten Rezirkulationszone eines
Einzelgebäudes liegen und mit dem Wind besser abgeleitet werden können.
Diese Änderung wurde von der Bundesregierung umgesetzt, um die Luftqualität gerade in dicht besiedelten Gegenden zu verbessern und damit auch die Lebensqualität zu erhöhen.
Denn gerade dort sammeln sich Abgase, die nicht von der natürlichen Luftströmung erfasst werden,
zwischen den Gebäuden.
Wen betrifft es?
Betroffen von dieser neuen Regelung sind ausschließlich neue Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die eine Feuerleistung von weniger als einem Megawatt haben.
Z.B. zentrale Heizkessel oder Kaminöfen die hauptsächlich den Aufstellraum beheizen.
Hier werden die bestehenden Vorschriften weitergeführt.
Weitere Informationen:
Deutsche Handwerks Zeitung
BMVU